Wohnrecht & Wohnungsrecht

Planen Sie, Ihre Immobilie in Hamburg mit einem Nutzungsrecht zu verkaufen? Ob ein Haus (Einfamilienhaus, auch mit Einliegerwohnung, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder ein Zweifamilienhaus) mit lebenslangem Wohnrecht – unentgeltlich oder entgeltlich – oder eine Wohnung (Eigentumswohnung oder Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus) mit Wohnungsrecht auf Lebenszeit in Hamburg: Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

In der Immobilienwelt gibt es viele Begriffe, die auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, aber in der Praxis unterschiedliche Bedeutungen und rechtliche Auswirkungen haben. Zu diesen Begriffen gehören das Wohnrecht und das Wohnungsrecht. Als bestens ausgebildete Immobilienkaufleute und erfahrene Immobilienmakler in Hamburg möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie optimal informiert sind.

 

 

Das Wohnrecht – Ein Nutzungsrecht für Wohnzwecke

Das Wohnrecht ist ein im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregeltes Recht, das einer Person das lebenslange Wohnen in einer bestimmten Immobilie in Hamburg oder einem Teil davon ermöglicht. Dieses Recht ist häufig in Verbindung mit Schenkungen oder Erbschaften zu finden. Es wird individuell vereinbart und in der Regel als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen (§ 1093 BGB).

 

Merkmale des Wohnrechts:

  • Persönlich und nicht übertragbar: Das Wohnrecht ist an die Person gebunden, die es erhält. Es kann weder verkauft noch vererbt werden.
  • Lebenslang oder befristet: Es besteht in der Regel lebenslang, kann jedoch auch zeitlich begrenzt vereinbart werden.
  • Keine Eigentümerpflichten: Der Berechtigte trägt keine größeren Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten, sondern nur die laufenden Betriebskosten wie Heizung oder Strom.

Anwendungsfälle:

  • Eltern schenken ihren Kindern ein Haus in Hamburg und behalten sich das Wohnrecht vor.
  • Lebenspartner sichern sich ein Wohnrecht für den Fall eines Erbfalls.

 

Das Wohnungsrecht – Eine Sonderform des Wohnrechts

Das Wohnungsrecht ist eine spezielle Form des Wohnrechts, die ebenfalls im BGB geregelt ist. Es bezeichnet das Recht, eine konkret definierte Wohnung in Hamburg in einem Gebäude zu nutzen. Im Unterschied zum allgemeinen Wohnrecht bezieht sich das Wohnungsrecht immer auf eine abgeschlossene Wohneinheit und wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen.

 

Wichtige Unterschiede zum Wohnrecht:

  • Fokussierung auf abgeschlossene Wohneinheiten: Während das Wohnrecht auf Lebenszeit auch für einzelne Räume gelten kann (z. B. ein Zimmer in einem Haus), bezieht sich das lebenslange Wohnungsrecht ausschließlich auf komplette Wohnungen in Hamburg.
  • Stärkere rechtliche Absicherung: Das Wohnungsrecht gilt oft als präzisere und verbindlichere Regelung für die Nutzung einer Immobilie.
Bild Wohnrecht und Wohnungsrecht
Immobilie in Hamburg mit lebenslangem Wohnrecht mit Immobilienmakler verkaufen & Immobiilienbewertung mit Immobiliengutachter: Wir berechnen den Marktwert / Verkehswert für Eigentümer (Wohnrechtgeber).

Weitere Aspekte zum Wohnrecht und Wohnungsrecht

  • Rechtssicherheit durch Grundbucheintrag: Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und bieten dadurch einen hohen Schutz. Ohne Grundbucheintrag haben die Rechte keine dingliche Wirkung gegenüber Dritten.
  • Verzicht oder Löschung: Ein Wohnrecht oder Wohnungsrecht kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung gelöscht werden. Dies kann z. B. im Rahmen eines Verkaufs einer Immobilie in Hamburg relevant werden.
  • Belastung der Immobilie: Immobilien in Hamburg mit eingetragenem Wohnrecht oder Wohnungsrecht können nur sehr schwer verkauft oder finanziert werden, da sie als belastet gelten.
  • Steuerliche Aspekte: Die Einräumung eines Wohnrechts kann steuerliche Vorteile, z. B. bei Schenkungen, bieten.
  • Ein Wohnrecht oder Wohnungsrecht kann auch durch ein Testament festgelegt werden – eine sehr präzise Formulierung ist hierbei ratsam. Es begründet ein lebenslanges Wohnrecht und muss im Grundbuch eingetragen werden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Person, die das Wohnrecht erbt, weder Eigentümer noch Mieter der Immobilie in Hamburg wird.

 

Fazit: Klare Abgrenzung für eine sichere Planung

Ob Wohnrecht oder Wohnungsrecht – beide Rechte sind bedeutende Instrumente, um die Nutzung von Immobilien zu regeln und individuelle Lebenssituationen abzusichern. Der Hauptunterschied liegt im spezifischen Geltungsbereich: Während das Wohnrecht flexibler ist, bietet das Wohnungsrecht eine klar definierte Nutzung für abgeschlossene Wohnungen in Hamburg.

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